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Allgemeine Geschaefts­bedingungen

der Becherer Moebelwerkstaetten-Innenausbau GmbH

1. Grundsaetzliches
Es gilt deutsches Recht. Die AGB gelten unabhaengig davon, ob wir als Auftragnehmer oder Auftraggeber Vertragspartei werden. Unseren AGB entgegenstehende, abweichende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten wird widersprochen. Die AGB gelten nicht bei Vergaben nach VOB/A oder VOL/A.

2. Weitere Vertragsgrundlagen
2.1 Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestaetigung des Auftragnehmers zustande.

2.2 Lieferverzoegerung
Wird die von uns geschuldete Leistung durch hoehere Gewalt, rechtmaeßigen Streit, unverschuldetes Unvermoegen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie unguenstige Witterungsverhaeltnisse verzoegert, so verlaengert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzoegerung.
Dauert die Verzoegerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zuruecktreten. Kann die Lieferung aufgrund von Umstaenden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber ueber, in dem ihm die Anzeige ueber die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Verzoegerungskosten vor.

2.3 Mangelruege
Offensichtliche Maengel unserer Leistung muessen von Unternehmen zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich geruegt werden. Nach Ablauf dieser Frist koennen Maengelansprueche wegen offensichtlicher Maengel nicht mehr geltend gemacht werden. Die weitergehenden Vorschriften beim Handelskauf bleiben unberuehrt.

2.4 Mangelverjaehrung
Bei Vertraegen mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, betraegt die Gewaehrleistung ein Jahr. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstellen, gilt eine Verjaehrung der Gewaehrleistung von einem Jahr ohne Ruecksicht auf die Person des Vertragspartners. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit vorliegt oder Ansprueche wegen der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder soweit der Verkaeufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie fuer die Beschaffenheit des Liefergegenstandes uebernommen hat.

2.5 Umsetzung der Gewaehrleistung
Bei berechtigten Maengelruegen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstaende nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Ruecknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Maengel nachkommen, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Verguetung oder Rueckgaengigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmoeglich, schlaegt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rueckgaengigmachung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergeschaeften ueber den Bezug beweglicher Sachen.

2.5.1
Fuer Zukauf-Fabrikate verschiedener technischer Geraete und Beschlagteile bestehen grundsaetzlich nur die gesetzlichen Maengelgewaehrleistungsrechte.
Der Umfang einer erweiterten Garantie ergibt sich aus den Garantieregelungen des jeweiligen Herstellers.

2.6 Aus- und Einbaukosten
Die gesetzliche Regelung im Kaufvertragsrecht gilt uneingeschraenkt fuer die Geltendmachung von Aus- und Einbaukosten.

2.7 Anlieferung
Beim Anliefern setzen wir voraus, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebaeude fahren und entladen werden kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebaeude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Fuer Transporte ueber das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen muessen passierbar und gegen Beschaedigung geschuetzt sein. Wird die Ausfuehrung unserer Arbeiten oder der von uns beauftragen Personen durch Umstaende behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt.

2.8 Abschlagszahlung
Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, koennen wir fuer Teilleistungen in Hoehe des Wertes der erbrachten Leistungen eine Abschlagszahlung verlangen.

2.9 Faelligkeit
Ist die vertragliche Leistung von uns erbracht und abgeliefert bzw. abgenommen, so ist die Verguetung nach einfacher Rechnungslegung sofort faellig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3. Foermliche Abnahme
Sofern vertraglich eine foermliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchfuehrung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwoelf Werktage nach Zugang der zweiten Aufforderung ein.

4. Kuendigungsentschaedigung
Kuendigt der Auftraggeber den Werkvertrag ohne Grund, koennen wir zehn Prozent der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Verguetung (Kuendigungsentschaedigung) verlangen. Es bleibt uns unbenommen, bei entsprechendem Nachweis eine hoehere Kuendigungsentschaedigung zu verlangen. Ebenso bleibt dem Auftraggeber der Nachweis unbenommen, dass uns keine oder eine geringere Kuendigungsentschaedigung zusteht.

5. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise
Wir weisen darauf hin, dass fuer eine dauerhafte Funktion Wartungsarbeiten durchzufuehren sind, insbesondere:
– Beschlaege und gaengige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu oelen oder zu fetten
– Abdichtungsfugen sind regelmaeßig zu kontrollieren

Diese Arbeiten gehoeren nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdruecklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten koennen die Lebensdauer und Funktionstuechtigkeit der Bauteile beeintraechtigen, ohne dass hierdurch Maengelansprueche entstehen.

5.1 Holz und Stein sind Naturprodukte. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausfuehrungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhoelzer, Furniere, Leder, Stoffe und aehnliches) liegen und ueblich sind. Sie gelten nicht als Reklamationsgrund.

5.2 Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile fuer geeignete klimatische Raumbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen.

6. Ausschluss der Aufrechnung
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskraeftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gelieferte Gegenstaende bleiben bis zur vollen Bezahlung der Verguetung unser Eigentum.

7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Pfaendungen der Eigentums-vorbehaltsgegenstaende unverzueglich in Textform anzuzeigen und die Pfandglaeubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstaende zu veraeußern, zu verschenken, zu verpfaenden oder zur Sicherheit zu uebereignen.

7.3 Erfolgt die Lieferung fuer einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschaeftsbetrieb, so duerfen die Gegenstaende im Rahmen einer ordnungsgemaeßen Geschaeftsfuehrung weiter veraeußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftragsgebers gegen den Abnehmer aus der Veraeußerung bereits jetzt in Hoehe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes ans uns abgetreten. Bei Weiterveraeußerungen der Gegenstaende auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenueber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprueche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenueber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an uns ab.

7.4 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstaende als wesentliche Bestandteile in das Grundstueck des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veraeußerung des Grundstueckes oder von Grundstuecksrechten entstehenden Forderungen in Hoehe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstaende mit allen Nebenrechten an uns ab.

7.5 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstaende vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstueck eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Verguetung in Hoehe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstaende mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstaende mit anderen Gegenstaenden durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhaeltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstaende zum Wert der uebrigen Gegenstaende.

8. Eigentums- und Urheberrecht
An Kostenanschlaegen, Entwuerfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie duerfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfaeltigt noch dritten Personen zugaenglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzueglich zurueckzugeben.

9. Streitbeilegung
Wir sind weder bereit noch zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.

10. Gerichtsstand
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschaeftssitz unseres Unternehmens.

11. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden von uns zwecks Erfuellung unserer eigenen vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten sowie zur Vertragsdurchfuehrung in Form von Namen, Adresse und Kommunikationsdaten des Geschaefts- bzw. Wohnsitzes maschinenlesbar gespeichert. Diese Datenerhebung und Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Wir sichern zu, diese Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken zu speichern. Insbesondere werden sie in keiner Weise an unberechtigte Dritte zu gewerblichen Zwecken uebermittelt. Personen, deren Daten wir auf diese Weise erhoben und verarbeitet haben, sind berechtigt, bei uns Auskunft darueber zu verlangen, welche sie betreffenden Daten bei uns gespeichert sind. Bei Unrichtigkeit der erfassten Daten koennen diese Personen von uns die Berichtigung, bei unzulaessiger Datenspeicherung die Loeschung der Daten verlangen.

Stand 10/2023

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