Die Becherer Moebelwerkstaetten-Innenausbau GmbH ist als Websitebetreiber bemueht, die Website in Einklang mit den einschlaegigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Fuer uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) sowie die L-BGG-Durchfuehrungsverordnung.
Website
Diese Erklaerung zur Barrierefreiheit gilt fuer die Website: https://becherer-vps-test.elias-englen.de
Feedback und Kontaktangaben
Sie sind auf Barrieren gestoßen oder haben Verbesserungsvorschlaege? Schicken Sie bitte eine E-Mail an: info@becherer.com
Sollten Ihnen Maengel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit auffallen, koennen Sie sich gerne bei uns melden:
Becherer Moebelwerkstaetten-Innenausbau GmbH
Telfer Straße 6
Gewerbepark Biederbachwiesen
79215 Elzach
Telefon: 07682 / 9100-0
E-Mail: info@becherer.com
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollstaendig mit den fuer uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgefuehrten Inhalte sind nicht mit den einschlaegigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
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Einzelne PDF-Formulare, Broschueren und andere herunterladbare Dateien sind ggf. nicht barrierefrei.
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Videos und externe Videos sind ggf. nicht barrierefrei.
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Teilweise haben Bilder keine Alternativtexte.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, koennen Sie sich an die zustaendige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium fuer Soziales und Integration Baden-Wuerttemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Erstellung dieser Erklaerung zur Barrierefreiheit
Diese Erklaerung wurde am 18.06.2025 erstellt.
Die Erklaerung wurde zuletzt am 18.06.2025 ueberprueft.
Quelle: https://www.e-recht24.de